Ein behelfsmäßiges Abstützen bzw. das Entfernen der Zwischendecke waren mögliche Einsatzoptionen. Jedoch konnte auf Grund des allgemeinen Gebäudezustandes nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Gebäudeteile einstürzen.
Deshalb wurde gemeinsam mit Polizei und Feuerwehr entschieden, dass auf Grund des Ausmaßes des Deckeneinsturzes ein Betreten der betroffenen Räume nicht mehr möglich ist. Die erforderlichen Arbeiten müssen nach Begutachtung durch entsprechende Fachfirmen durchgeführt werden. Die Einsatzstelle wurde daraufhin der Polizei sowie dem Gebäudeeigentümer übergeben.